Mitteilungen

Wir wünschen Ihnen ein gesundes neues Jahr 2017

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Möge das neue Jahr Ihnen und Ihren Lieben viele schönen Ereignisse und wenig Sorgen bringen. Wir hoffen, Ihnen vielleicht einige „Sorgen“ nehmen zu können, indem wir auch in diesem Jahr interessante Veranstaltungen, Denkanstöße und Lösungen anbieten.

Aufgrund vielfacher Nachfrage haben wir beispielsweise einen neuen Vortrag aufgenommen: „Ruhestandsplanung im Detail“ – Wie läuft konkret eine Ruhestandsplanung bei consilium diligens ab? Was steht in einem Ruhestandsgutachten? Ist es wirklich „Der beste Plan für Ihre Zukunft“?

Bereits am 10. und 11.Januar 2017 begrüßen wir Sie wieder zu den ersten Vorträgen. Bis dahin wünschen wir Ihnen einen guten Jahresstart.

Thüringer Zahnärztetag 2016

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Zum Thüringer Zahnärztetag 2016 am 2. und 3.12. startet consilium diligens mit der ersten öffentlichen Veranstaltung.

Die Unsicherheiten der Besucher bezüglich der noch unbekannten Dienstleistung waren spürbar, jedoch freue ich mich über die guten Kontakte zum Thüringer Zahnärzteversorgungswerk und zum Detallabor Lexmann, wo zukünftig eine Zusammenarbeit angedacht ist.

Ich freue mich bereits auf den Zahnärztetag 2018 am 23. und 24.11.2018 und darauf, Sie an meinem Stand empfangen zu dürfen.

Aktionen an diesem Tag:

Optimierung Private Krankenversicherung –> flyer-pkv

 

§ 1896 BGB … leider steht hier nichts vom Ehepartner

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§ 1896 BGB

(1) Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amtswegen für ihn einen Betreuer.

… Leider steht hier nichts von einem Ehepartner!

Sie als Mediziner kennen das Problem, dass jeder eine Vorsorgevollmacht haben sollte (oder ersatzweise eine Betreuungsverfügung – nicht beides gleichzeitig!!).

Leider haben zu wenige Ärzte dies geregelt!

Eine Vollmacht mit Anweisungen, was im Falle des o. g. Problems mit der Praxis passieren soll bzw. muss liegt nach unserer Erfahrung bei fast keinem Arzt vor.

Wie helfen wir:

– ein Anwalt erstellt Ihre Unterlagen rechtssicher (gegen geringes Pauschalhonorar)

– Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer mit Vermerk wo diese eingelagert sind

– Einlagerung der Originalvollmacht zu jeder Zeit zur Verfügung

– detaillierte Anweisungen was die Bevollmächtigten machen sollen/müssen

– regelmäßig kostenfreie Anpassung an geänderte Wünsche und die aktuelle Rechtsprechung

 

Wir helfen Ihnen gerne weiter

consilium diligens

Fröbelstraße 15f

07548 Gera

Tel. 0365 – 825 820

Fax. 0365 – 825 8229

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